Schulze
Fischer Backmeister Meissner
Rechtsanwälte und Notar
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Bitte beachten
Sie, dass die angegebene eMail-Adresse ausschließlich für Terminanfragen
oder sonstige Kontaktwünsche zur Verfügung steht. Attachments (Dateianhänge)
sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Innerhalb bestehender Mandatsverhältnisse
kommunizieren wir mit unseren
Mandanten über gesicherte (pgp-tray) Mailverbindungen. Rechtsberatung über
das Internet ist uns aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wir bevorzugen den direkten Kontakt mit unseren Mandanten.
Rechtsanwalt Thomas Backmeister wurde 1983 als Rechtsanwalt im Bezirk des Landgerichts
Frankfurt am Main zugelassen. 1988 erwarb er den Titel eines Fachanwalts für
Arbeitsrecht,
seit 1998 ist er zudem Fachanwalt für Sozialrecht. Er ist Gründungsmitglied
unserer Sozietät.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
Das Gebiet des Arbeitsrechts umfasst alle Probleme und Auseinandersetzungen
in den Bereichen des individuellen Arbeitsvertrages, wie Kündigungsschutz,
Lohn/Gehalt, Urlaubsansprüche oder Zeugnisse. Das Kollektivarbeitsrecht
setzt sich mit Fragen der Betriebsverfassung, der Tarifverträge oder der
Sozialpläne auseinander.
Schwerpunkte im Sozialrecht:
Das Sozialrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hierzu
gehören Probleme mit dem Arbeitsamt, z.B. wegen Versagung von Arbeitslosenunterstützung.
Ein besonderer Themenkreis ist das Sozialversicherungsrecht, das sich mit Ansprüchen
gegenüber Sozialversicherungen und Fragen zum gesetzlichen Rentenrecht
beschäftigt.
Schwerpunkte im Zivilrecht:
Forderungsangelegenheiten speziell von handwerklichen Betrieben, z.B. aus Lieferungsverträgen,
Werklohnleistungen u.ä..
Kontakt: 06172 / 98 43 31 (Sekretariat Frau Braun)
Gerhard Felbinger ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig. 1999 erwarb er
die Zulassung
zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Seit 1996 ist Herr Felbinger zudem
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Partner unserer Sozietät.
Schwerpunkt Zivilrechtssachen (Oberlandesgericht):
Das OLG Frankfurt ist Berufungsinstanz für alle Zivilrechtsstreitigkeiten
in zweiter Instanz
und für Berufungsverfahren im Familienrecht. Herr Felbinger betreut vorrangig
unsere
bei diesem Gericht anhängigen Zivilstreitigkeiten. Seine Zulassung ermöglicht
unserem
Team, die erstinstanzlich bearbeiteten Mandatsfälle in enger Abstimmung
mit den zuständigen Kollegen auch vor dem OLG fortzuführen.
Schwerpunkt Arbeitsrecht:
Beratung und Prozessvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in individualarbeitsrechtlichen
Angelegenheiten,
z.B. Kündigung, Lohnforderung oder Arbeitszeugnis. Weiterhin berät
Herr Felbinger in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts,
z.B. Betriebsrat / Personalvertretung, Sozialpläne, Tarifrecht etc..
Schwerpunkt Sozialrecht:
Beispielweise Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe,
Probleme bei Sperrzeiten nach Kündigungsschutzprozessen.
Kontakt: 06172 / 98 43 26 (Sekretariat Frau Tatar)
Rechtsanwalt Ralf Fischer wurde 1982 im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am
Main zugelassen.
1985 erwarb er den Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht. Herr Fischer
ist Gründungsmitglied
unserer Sozietät.
Schwerpunkte im Steuerrecht:
Vorsorgende Steuerberatung, Steuererklärungen sowie die Vertretung in Auseinandersetzungen
mit
den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Gemeinsam mit den Mitarbeitern
unserer Steuer-
und Buchhaltungsabteilung betreut RA Fischer unsere Mandanten bei der Erstellung
von Jahresabschlüssen, Bilanzen und bei der Buchhaltung für Firmen
und Einzelunternehmungen.
Ein weiterer Aufgabenbereich von Herrn Fischer ist die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
Schwerpunkte im Zivilrecht:
Privates und öffentliches Baurecht, einschließlich der baubegleitenden
Beratung vom Bauantrag bis zur Baufertigstellung; Fragen zum Architektenrecht.
Schwerpunkte im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht:
Beratung von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation; Rechtsstreitigkeiten
aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kontakt: 06172 / 98 43 28 (Sekretariat Frau Federl)
Rechtsanwalt Tobias Jamin ist seit 1999 als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk
Frankfurt am Main zugelassen. Er gehört seit 2000 zum Team unserer Kanzlei.
Schwerpunkt Familienrecht:
In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Birgit Meissner bearbeitet Herr
Jamin das familienrechtliche Dezernat unserer Kanzlei. Er berät in allen
Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben:
Eheschließung (Eheverträge), Ehescheidung (Unterhaltsrecht, Güterrecht,
Kindschaftsrecht, Hausrat),
Abstammungsrecht, Betreuung und Pflegschaft.
Wegen des oftmals engen Sachzusammenhangs mit dem Familienrecht berät Rechtsanwalt
Jamin unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des Erbrechts.
Darüber hinaus übernimmt er die Prozessvertretung unserer Mandanten
in Zivilsachen.
Kontakt: 06172 / 98 43 21 (Sekretariat Frau Engelhardt)
Rechtsanwältin Birgit Meissner wurde 1990 im Bezirk des Landgerichts Frankfurt
am Main zugelassen. Frau Meissner ist seit 1992 Partnerin unserer Sozietät.
Seit 1998 ist sie zudem Fachanwältin für das Familienrecht.
Schwerpunkt Familienrecht:
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Formen der ehelichen und nachehelichen
Rechtsfragen, wie Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen und
Kindschaftssachen - sowohl im Fall der Auseinandersetzung als auch in der konfliktlösenden
Beratung.
Vergleichbare Probleme sind auch im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Gegenstand familienrechtlicher Beratung. Das Gesetz über die gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften eröffnet ein weiteres Feld für die Beratung und Konfliktlösung
innerhalb menschlicher Lebensgemeinschaften.
Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit:
Erbrecht: z.B. vorsorgende Vertragsgestaltung für den Todesfall, Auseinandersetzungen
im Nachlassfall. Arzthaftungsrecht: Vertretung von Patienten und Ärzten
bei fehlerhafter medizinischer Behandlung
(Schadensersatzfragen).
Kontakt: 06172 / 98 43 22 (Sekretariat Frau Gisbrecht)
Rechtsanwalt Kersten Rothemel wurde 1991 im Bezirk des Landgerichts Frankfurt
am Main zugelassen. Er ist seit 1995 Partner unserer Sozietät. Die Tätigkeitsschwerpunkte
von Herrn Rothemel liegen auf dem Gebiet des Zivilrechts:
Haftungs- und Versicherungsrecht:
Das gesetzliche Haftungsrecht beinhaltet Schadensersatzansprüche gegen
Dritte, aber auch gegen deren Versicherungen, z. B. aus einem Verkehrsunfall.
Das private Versicherungsrecht beschäftigt sich mit den Ansprüchen,
die im Verhältnis des Versicherungsnehmers zur eigenen Versicherung entstehen
können, z. B. aus der Lebensversicherung oder der privaten Unfallversicherung.
Miet- und Leasingrecht:
Das Mietrecht wird aufgrund der unübersichtlichen und unvollständigen
Gesetzeslage durch eine Vielzahl teilweise gegensätzlicher Gerichtsentscheidungen
geprägt, die zunehmend eine Spezialisierung auf diesem Gebiet erfordern.
Bei Leasingverträgen treten Probleme zumeist im Fall der vorzeitigen Beendigung
und Abrechnung auf.
Privates Baurecht:
Hier sind oftmals Probleme bei Baumängeln und Auseinandersetzungen über
den Werklohn zu regeln. Um die kostenintensiven Folgen von Bauprozessen zu vermeiden,
empfehlen wir unseren Mandanten die baubegleitende Beratung, um im Konfliktfall
den Baustop durch Ausarbeitung von Zwischenlösungen zu vermeiden.
Im Bereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten ist Herr Rothemel zuständig
für die Verteidigung unserer Mandanten in verkehrsrechtlichen Straf- und
Bußgeldverfahren, einschließlich der Führerscheinangelegenheiten.
Kontakt: 06172 / 98 43 32 (Sekretariat Frau Pilgram)
Rechtsanwalt Ulrich Schulze wurde 1969 im Bezirk des Landgerichts Frankfurt
am Main zugelassen. Seit 1980 führt er das Amt eines Notars mit Sitz in
Bad Homburg v. d. H.. Er ist Gründungsmitglied unserer Sozietät.
Schwerpunkte rechtsberatender Tätigkeit:
Im vornehmlich beratenden Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit betreut
Herr Schulze die
Gebiete des Immobilienrechts, des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts. Hierzu
gehören
insbesondere Vertragsgestaltungen zu Fragen des Grundstückskaufs, der Begründung
von
Wohnungseigentum, der Gesellschaftsgründung (z.B. GmbH, AG, Personengesellschaften)
und der Nachlasssorge.
Schwerpunkte in Zivilstreitigkeiten:
Herr Schulze vertritt unsere Mandanten auf den Gebieten des Vertragshändlerrechts
und des Reiserechts.
Schwerpunkte im Arztrecht:
Hierzu zählt das Rechtsgebiet der Vertragsärzte, beispielhaft Abrechnungsfragen
zwischen Kassenarzt und gesetzlichem Krankenversicherungsträger. Das Arzthaftungsrechts
betreut er gemeinsam mit Rechtsanwältin Birgit Meissner.
Kontakt: 06172 / 98 43 20 (Sekretariat Frau Weißer)
Im Jahre 1983 wurde unsere Sozietät in Bad Homburg v.d.H. gegründet
und hat sich seitdem ständig erweitert. Die für uns und unsere Mandantschaft
wichtige Kontinuität der Kanzlei konnte durch langjährig gleichbleibende
personelle Besetzung gesichert werden. Wir bieten mit z. Zt. 7 Anwälten
Rechtsberatung für eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Unser
qualifiziertes Mitarbeiterpersonal wurde überwiegend in unserer Kanzlei
ausgebildet und trägt maßgeblich zu der offenen und freundlichen
Atmosphäre und dem Erfolg unserer Arbeit für die Mandantschaft bei.
Unsere Anwälte sind bei dem Landgericht bzw. dem Oberlandesgericht Frankfurt
am Main zugelassen. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sind wir berechtigt,
unsere Mandanten vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten,
in Zivilsachen mit Ausnahme der außerhalb Hessens bestehenden Oberlandesgerichte
und des Bundesgerichtshofes.
Unsere anwaltschaftliche Tätigkeit ist vornehmlich zivil- und wirtschaftsrechtlich
ausgerichtet, unter Einschluss einer steuerlichen Abteilung. Infolge der zunehmenden
Anforderungen an die heutige Rechtsberatung haben wir uns zur Spezialisierung
entschlossen und tragen dem durch Erwerb der zugelassenen Fachanwaltstitel Rechnung.
Da wir uns als Team verstehen, profitieren unsere Mandanten von der Zusammenarbeit
der unterschiedlich spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei bei fachübergreifenden
Problemstellungen.
Recht aktuell
Arbeitsrecht: Neuregelungen zur Teilzeitbeschäftigung und befristeten Arbeitsverträgen
Seit dem 01. Januar 2001 besteht aufgrund gesetzlicher Neuregelung erstmals
ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung für bisher vollzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt dies nur in Betrieben, die in der Regel
mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Antragstellung muss mindestens
drei Monate vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung erfolgen und schriftlich
gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Ferner muss der Arbeitnehmer
angeben, in welchem Umfang er seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren
möchte.
Der Arbeitgeber muss diesem Antrag entsprechen, außer es stünden
dringende betriebliche Gründe entgegen. Der Gesetzgeber hat es leider unterlassen
zu definieren, was hierunter zu verstehen ist. In jedem Falle aber muss der
Arbeitgeber künftig im Detail begründen, warum er die weitere Vollzeitbeschäftigung
gerade des betroffenen Arbeitnehmers benötigt. Beantragt ein Arbeitnehmer
die Teilzeitbeschäftigung, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen
über den 31.12.2000 hinaus fortgeschrieben. Danach dürfen auch zukünftig
Arbeitsverträge auf bis maximal zwei Jahre befristet geschlossen werden.
Eine (kürzere) Befristung kann während dieser 2 Jahre bis zu drei
Mal vorgenommen werden, wobei auch dann maximal 2 Jahre die Obergrenze bilden.
Neu ist die Bestimmung, dass in den (befristeten) Arbeitsvertrag die Möglichkeit
einer ordentlichen Kündigung während der Befristung ausdrücklich
aufzunehmen ist. Fehlt es an einer solchen Formulierung, kann das Arbeitsverhältnis
nicht vorzeitig gekündigt werden.
Rechtsgebiete:
Aktienrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Arzthaftungsrecht, Arztrecht
Baurecht, öffentliches
Baurecht, privates
Betriebsverfassungsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Führerscheinangelegenheiten
Gesellschaftsrecht
Grundstücksrecht
Handelsrecht
Insolvenzrecht
Leasingrecht
Mietrecht
Ordnungswidrigkeiten
Personenstandsrecht
Reiserecht
Rentenrecht
Scheidungsrecht
Sozialrecht
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Strafrecht
Strafverteidigung
Straßenverkehrsrecht
Unfallsachen
Unterhaltsrecht
Unternehmensgründung
Vermögenssachen, DDR
Versicherungsrecht
Vertragshändlerrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Zugewinn
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schulze
Der deutsche Notar ist nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängiger
Träger eines öffentlichen Amtes. Das Gesetz bestimmt den Notar zum
neutralen Sachverwalter für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und
andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Die Ausgestaltung des Notariats ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt. In Hessen ist die gleichzeitige Zulassung des Notars
als Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben.
Das Gesetz sieht für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften
die notarielle Beurkundung ausdrücklich vor, namentlich für den Erwerb
von Grundstücken/Immobilien oder der dinglichen Belastung solcher Objekte
im Grundbuch, für die Begründung von Wohnungseigentum oder bei der
Gründung oder Satzungsänderung von juristischen Personen (z.B. GmbH,
Aktiengesellschaft). Solche Rechtsakte sind unwirksam, wenn die gesetzlichen
Formbestimmungen nicht beachtet werden.
Der Notar kann auch mit dem Vollzug solcher Beurkundungen beauftragt
werden, z.B. die Eintragung der gewünschten Grundbuchänderungen, die
Überwachung der finanziellen Abwicklung solcher Geschäfte oder die
Eintragung von Änderungen in den Handelsregistern.
Weiterer Schwerpunkt notarieller Tätigkeit ist das Gebiet
des Ehe- und Erbrechts. Hierzu gehören die Beratung und Gestaltung von
Eheverträgen (z.B. Gütertrennung), Testamenten, Erbschaftsverträgen
und vergleichbaren vorsorgenden Maßnahmen. Der Notar kann Verfügungen
für den Todesfall auch selbst verwahren bzw. die Verwahrung bei dem Nachlassgericht
veranlassen.
Der Notar kann aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen
und die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen.
Daneben kann der Notar in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten
und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen
ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.